Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen |
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Wir verkaufen und liefern ausschliesslich zu den nachfolgenden Bedingungen, deren Geltung für alle jetzigen und künftigen Kaufverträge vereinbart wird. Die vorliegenden Bedingungen sind dem Käufer zusammen mit der Offerte zugestellt und von ihm ohne sofortigen Gegenbericht akzeptiert worden. 1. Angebote An ausdrückliche Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden. 2. Aufträge Aufträge des Kunden sind für diesen bindend. Ein Widerruf erfordert unsere Zustimmung, die wir nur erteilen können, wenn der Auftrag nicht unsere normale Lagerhaltung beeinflusst hat. Für uns werden die Aufträge erst dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Bei Sofortlieferung dient die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. 3. Lieferfrist Von uns angegebene Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Termine bestätigt wurden. Nach Ablauf verbindlicher Liefertermine hat uns der Kunde zunächst eine Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde unter Ausschluss sonstiger Ansprüche, vorbehaltlich etwaiger Rechte gem. Ziff. 8 (Gewährleistung und Haftungsbeschränkung) von dem Vertrag zurücktreten. 4. Unterlagen Abweichungen von den Unterlagen sowie spätere technische Änderungen, insbesondere Konstruktions- und Mass-änderungen bleiben vorbehalten. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und berechtigen nicht zum Nachbau einzelner Teile. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben sowie ohne Aufforderung auch dann, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. 5. Preise, Versand, Verpackung und Versicherung Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise Netto ab Lager Buchs ZH. Ihnen sind die jeweils geltenden Lohn- und Materialkosten zugrundegelegt. Bei Kostenänderungen nach Vertragsabschluss behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Die Ware wird auf Kosten des Bestellers zu dem von ihm gewünschten Ort versendet. Die Gefahr geht mit der Auslieferung ab Lager auf den Besteller über. Teillieferungen sind zulässig. Die Verpackung wird zu Selbstkosten zusätzlich berechnet. Die Rückführung von Verpackungen an uns erfolgt ausschliesslich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Auf Kosten des Bestellers wird von uns eine Transportversicherung abgeschlossen. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. 6. Zahlung Unsere Rechnungen sind Netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig (ohne jeglichen Abzug, porto- und spesenfrei). Im Verzugsfall wird ein Verzugszins von 8% berechnet, dies ohne vorherige Monierung beginnend am 31. Tage nach Rechnungsdatum. 7. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschliesslich aller Nebenforderungen, unser Eigentum. Wir sind berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register des Wohnortes des Käufers einzutragen. 8. Gewährleistung Wir übernehmen die Gewährleistung dafür, dass die von uns gelieferte Ware fehlerfrei ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Die Dauer der Gewährleistung bestimmt sich nach den Angaben im deutschen Katalog; sie wird berechnet vom Zeitpunkt der Lieferung an. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf unentgeltliche Nachbesserung oder Nachlieferung aller Teile, die innerhalb der Garantiefrist wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden. Schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages gegen Rückerstattung des vom Kunden geleisteten Kaufpreises (Wandlung) verlangen. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Besteller es versäumt, einen etwa aufgetretenen Mangel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Im übrigen gilt die Gewährleistungsregelung nach dem Schweizerischen O.R. 9. Haftungsbeschränkung Neben Gewährleistungshaftung wird jede weitere Haftung aus Vertrag ausbedungen, es sei denn, der Käufer könne grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Verkäufers dartun. In jedem Falle beträgt der Haftungshöchstbetrag für Personen und Haftschäden Fr. 2'000'000.--. Für Mangelfolgeschäden wird jegliche Haftung wegbedungen. 10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Anwendbares Recht ist einzig Schweizer Recht. Ausschliesslicher und einziger Gerichtsstand ist Dielsdorf.
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